Vermietete 3-Zi.-Wohnung auf Erbbaugrundstück - im Grünen!

35.000,00 € - 08529 Plauen - Etagenwohnung

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: 25-00300
    • Objektart: Etagenwohnung
    • Lage: 08529 Plauen
    • Zimmer: 3
    • Wohnfläche: ca. 63 m²
    • Kaufpreis: 35.000,00 €
    • Hausgeld: 290,74 €
    • Baujahr: 1938
    • Provision für Käufer pauschal 2.500,00 € inkl. MwSt.
Kontaktperson: Frau Dagmar Bräutigam-Thiele. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Frau Dagmar Bräutigam-Thiele

Immobilien eG der Volks- und Raiffeisenbanken Hof/Plauen

Tel. 03741 221266

Mobil 0171 7379963

dagmar.bthiele@immobilien-eg.de

Objektbeschreibung

Die Wohnung liegt im Erdgeschoss eines denkmalgeschützten 6-Familienhauses, auf einem Erbbaugrundstück. Sie verfügt über ein Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer, Küche, Diele und Bad. Zum Sondereigentum gehört weiterhin ein Kellerabteil.

Die Wohnung ist seit dem 01.05.2000 vermietet. Die monatliche Kaltmieteinnahme beträgt 257,08 € zzgl. 192,00 € Betriebskostenvorauszahlung.

Das Grundstück wurde den Wohnungseigentümern seit 1998, für 99 Jahre, als Erbpacht, überlassen. Daher ist neben dem monatlichen Hausgeld in Höhe von 290,74 € ein monatlicher Erbpachtzins in Höhe von ca. 65 € zu entrichten.

Lage

Die Wohnung befindet sich im östlichen Stadtgebiet, in der beliebten Wohnsiedlung „Gartenstadt“. Die idyllische grüne Umgebung bietet Ruhe und Erholung, ohne auf die Vorzüge der Stadtnähe verzichten zu müssen.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sorgt für hohe Flexibilität. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, das Vogtlandklinikum und Freizeitaktivitäten sind in mittelbarer Nähe.

Ausstattung

- PVC-, Teppich- und Fliesenböden
- Tageslichtbad, ausgestattet mit Wanne, WC, Waschbecken und Waschmaschinenanschluss

Energieausweisdaten

Ein Energieausweis ist bei diesem Objekt nicht erforderlich.

Sonstiges

Die Rücklage betrug per 31.12.2024 für das Haus gesamt 22.842,38 €, anteilig für die Wohnung 3.782,69 €.

Das Wohnhaus steht unter Denkmalschutz, daher besteht keine Pflicht für die Erstellung eines Energieausweises.